Gültig ab: März 2024

I. Voraussetzungen für die Weiterbildung

  1. Hochschulstudium oder Fachhochschulstudium

  2. Zulassung zur Ausübung der Psychotherapie/psychologischen Beratung entsprechend den in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

  3. Kenntnisse in Entwicklungspsychologie, Psychopathologie, Psychodiagnostik und Psychotherapie, die vorzugsweise durch formelles Studium und praktische klinische Erfahrung mit Patienten/Klienten angeeignet worden sind.

  4. Nachweis einer vertieften inneren Entwicklung durch einen Selbsterfahrungsprozess.

Ausnahmen sind unter besonderen Umständen und in Absprache mit dem Vorstand möglich.

 

Ausschließlich der Einfachheit halber wird im Folgenden nur die männliche Form verwendet.

II. Bewerbung für die Weiterbildung

Bewerber für die Weiterbildung in der Sandspieltherapie, welche die Voraussetzungen aus I. erfüllen, müssen einen Anmeldebogen zur Weiterbildung ausfüllen und mit einem lehrberechtigten Mitglied ein Aufnahmegespräch führen. Ein zweites Aufnahmegespräch kann empfohlen werden.

III. Ablauf der Weiterbildung

Der Ablauf der Weiterbildung wird im Studienbuch dokumentiert.

1. Selbsterfahrung im Sandspiel

Die eigene Erfahrung des Sandspiels ist grundlegend und muss von einem ISST-Mitglied begleitet werden. Damit soll erreicht werden, dass der Bewerber die spezifischen Möglichkeiten des Sandspiels als im Unbewussten wirksame Methode an sich selbst erfährt. Es soll ein kontinuierlicher, vertiefter Prozess sein, der in Frequenz und Dauer zwischen dem Therapeuten und dem Weiterbildungskandidaten abgesprochen wird. Dieser Prozess sollte vor dem regelmäßigen Besuch der Weiterbildungsseminare (s. III. 2.) beginnen.

2. Theoretisch-methodische Weiterbildung

Dieser Teil der Weiterbildung basiert auf der Teilnahme an Weiterbildungsseminaren. Die Theorie muss von einem Lehrtherapeuten der DGST/ISST vermittelt werden, bzw. unter seiner Aufsicht und in seiner Verantwortung erfolgen. Es wird ein Minimum von 130 Unterrichtsstunden à 45 Minuten vorgeschrieben. Aufgebaut auf Konzepten der Analytischen Psychologie C.G. Jungs und erweitert um humanistische Konzepte müssen alle fünf Schwerpunkte des Curriculums ausgewogen in der Theorievermittlung enthalten sein. Der methodische Teil besteht im Studium von Sandspielprozessen und deren Symbolik, wie sie sich in Religionen, Mythen und den Traditionen verschiedener Kulturen ausdrückt, sowie in behandlungstechnischen Zugängen und in praktischen Übungen.

Vorträge und Seminare können als Theorie-Bausteine (Module) anerkannt werden, wenn die Veranstaltung von einem DGST/ISST Lehrberechtigten bzw. in seiner Verantwortung durchgeführt wird und einem Curriculum-Block (A-E) zugeordnet werden kann. Es wird empfohlen die Weiterbildung in einer festen Ausbildungsgruppe (geschlossen oder halboffen) zu absolvieren.

Im Rahmen dieses Weiterbildungsabschnitts wird eine Seminararbeit zum Thema Symbolik (10- 20 Seiten) verlangt. Gewünscht ist ein Nachweis über das eigene Sandspielliteraturstudium.

3. Praktische Arbeit und Supervision / Grundausbildung

Die eigene praktische Arbeit mit Patienten/Klienten innerhalb der Weiterbildung wird regelmäßig in Einzelsitzungen (mind. 20 Stunden à 50 Min.) und Gruppensitzungen (65 Stunden à 45 Min) von Lehrtherapeuten der DGST/ISST supervidiert. Bei der Gruppensupervision muss der Kandidat in mindestens 10 Stunden eigenes Material vorstellen. Die Supervisionen müssen bei mindestens 2 unterschiedlichen Supervisoren durchgeführt werden. Die Supervisoren der Einzel- und der Gruppensitzungen dürfen nicht der Therapeut des Sandspielselbsterfahrungsprozesses sein.

In diesem Weiterbildungsabschnitt wird die schriftliche Darstellung einer Kasuistik (10 - 20 Seiten inkl. 3 - 5 Bilder) verlangt. Dabei soll das Lesenkönnen und Verstehen von Sandbildern im Prozess erkennbar werden und ein Symbol dargestellt werden, das in mehreren Sandbildern auftaucht. Diese Arbeit entspricht der von der ISST geforderten 2. Seminararbeit.

Die Kasuistik und die Symbolarbeit sollen von 2 verschiedenen Personen gelesen werden.

Die Grundausbildung (erfüllte Erfordernisse von I., II. und III.1.-3.) kann auf Wunsch von der DGST als solche bescheinigt werden.

4. Falldarstellung zur Erlangung des Zertifikats als SandspieltherapeutIn (DGST)

Die Weiterbildung wird mit einer schriftlichen Darstellung und Interpretation einer abgeschlossenen Sandspieltherapie eines Patienten/Klienten des Kandidaten beendet.

Wenn diese Sandspieltherapie mit demselben Patient/Klient aus der bereits fertiggestellten Kasuistik durchgeführt wird, dann muss zu einem anderen Fall eine kleine Kasuistik geschrieben werden, sodass am Schluss eine Symbolarbeit, eine kleine Kasuistik und eine komplette Falldarstellung fertiggestellt sind.

Der Text der Arbeit sollte nicht kürzer als 30 Seiten und nicht länger als 50 Seiten sein und nicht weniger als 15 Sandbilder beschreiben.

Es sollen Fotos aller Sandbilder des Prozesses beigefügt werden, wobei aber nicht alle Bilder einzeln beschrieben werden müssen. Für diese Abschlussphase der Weiterbildung wählt der Kandidat unter den Lehrtherapeuten DGST/ISST einen Mentor, bei dem er mindestens 10 Einzelsupervisionsstunden nimmt. Ein schriftliches Einverständnis des Patienten/ Klienten bzw. seines gesetzlichen Vertreters zu der Verwendung der dokumentierten Sandbilder muss dem Mentor vorgelegt werden.

Dieser prüft, ob der Kandidat die Forderungen von III.1.-3. erfüllt hat, berät ihn zur Form des Verfahrens und füllt die notwendigen Papiere aus. Drei Lehrtherapeuten der ISST begutachten die Falldarstellung. Der Selbsterfahrungstherapeut des Kandidaten und der Supervisor des Abschlussfalles dürfen nicht Leser der Fallstudie sein.

Die Gutachter informieren den Mentor über ihre Beurteilung. Wird die Arbeit von allen Gutachtern akzeptiert und sind die Forderungen von III. erfüllt, so informiert der Mentor den Vorstand der DGST. Von diesem erhält der Kandidat das in der Präambel genannte Zertifikat. Wird die Arbeit abgelehnt, so informiert der Mentor den Kandidaten über die Auflagen der Gutachter. Die Kandidaten sind berechtigt, die Gutachten zu lesen. Für die Begutachtung wird eine Gebühr von nicht mehr als 100,- Euro pro Gutachter erhoben. Anfallende Kosten wie z. B. Telefonkonferenz der Gutachter muss der Kandidat übernehmen. Die Gutachter müssen die Falldarstellung dem Kandidaten zurückschicken.

5. Falldarstellung zur Erlangung des Zertifikats als SandspieltherapeutIn (DGST/ISST)

Für die Mitgliedschaft in der ISST muss nach deren Richtlinien mindestens einer der Gutachter der Abschlussarbeit aus dem Ausland sein. Das DGST Mitglied stellt, wenn gewünscht und I. - III. vollständig erfüllt sind, den Antrag auf Mitgliedschaft an die ISST. Zur Beantragung der Mitgliedschaft in der ISST muss das Formular Appendix D sowohl den oben genannten Gutachtern der Abschlussarbeit sowie dem Sekretariat der ISST eingereicht werden. Das ISST-Zertifikat autorisiert zur Sandspieltherapie und zur Leitung von Selbsterfahrung.

Mit dem Formular Appendix D dokumentiert der/die Antragsteller/in der ISST gegenüber seine therapeutische Ausbildung. Im Appendix D werden von der ISST eine andere erforderliche Mindestanzahl an theoretischen Seminarstunden und Supervisionsstunden angegeben. Die Abweichung zu den Angaben in den Weiterbildungsrichtlinien der DGST beruht auf dem Unterschied zwischen einer vollen Zeitstunde mit 60 Minuten, einer Unterrichtsstunde mit 45 Minuten und einer Einzelsupervisionsstunde mit 50 Minuten. Die im Weiterbildungscurriculum angegebenen erforderlichen Mindeststunden sind entsprechend der Vorgaben der ISST, die 60 Minuten einer Weiterbildungsstunde zugrunde legen, an die in Deutschland übliche Berechnung von 45 bzw. 50 Minuten Einheiten angepasst worden.

Bitte aktuelle Informationen auf der Homepage der ISST beachten.

6. Anforderungen für die DGST-Zertifizierung für diplomierte Jung’sche Analytiker

Das Sandspiel wurde von Dora Kalff entwickelt und basiert auf den psychologischen Grundlagen von C.G. Jung. Diplomierte Jung’sche Analytiker können eine angepasste Ausbildung absolvieren, um die Zertifizierung der DGST zu erhalten und ISST Mitglied zu werden. Diese Ausbildung muss mindestens umfassen:

  • Persönliche Selbsterfahrung mit einem DGST/ISST- Lehrtherapeuten
  • 80 Unterrichtsstunden spezielle Sandspiel-Seminare gehalten von DGST/ISST Lehrberechtigten
  • 40 Stunden klinische Fallsupervision, von denen 15 Einzelsupervisions-Stunden sein müssen. Die verbleibenden 25 Stunden können Gruppensupervisionsstunden sein, in denen 5 Stunden eigene Sandspielfälle vorgestellt werden müssen. Die Supervisoren müssen Lehrberechtigte der DGST/ISST sein
  • Eine schriftliche Kasuistik mit klinischem Sandspielmaterial (Seminararbeit)
  • Zur Erlangung der DGST Zertifizierung bzw. ISST-Mitgliedschaft muss eine Fall Darstellung vorgelegt werden entsprechend den Richtlinien der DGST/ISST, unter III.4 und 5.

Für diejenigen, die andere therapeutische Ausbildungen abgeschlossen haben, gelten diese Ausnahmeregelungen nicht.

7. Erwerb der Lehrberechtigung

Der Abschluss nach III. 5 und 6 berechtigt zum Eintritt in die Internationale Gesellschaft und zur Weiterbildung zum Lehrberechtigten. Hierzu gehören eine mindestens zweijährige Praxis nach der ISST-Zertifizierung, drei Lehrproben bei verschiedenen Lehrberechtigten (Co-Teaching), eine davon beinhaltet die Vorstellung eines Falls, der nicht der gleiche ist, wie der Fall zur Erlangung der ISST-Mitgliedschaft, zusammen mit einem Lehrtherapeuten zwei Gruppensupervisionen leiten, ein öffentlicher Vortrag oder eine Veröffentlichung über Sandspieltherapie und ein Besuch eines internationalen Kongresses. Die Nachweise über die Erfordernisse werden beim Vorstand der DGST eingereicht, dieser verleiht die Lehrberechtigung und meldet den Erwerb der Lehrberechtigung an die ISST. Die Lehrberechtigung muss von der ISST bestätigt werden.

Bitte aktuelle Informationen auf der Homepage der ISST beachten.

Bescheinigungen und Zertifikate der Weiterbildung in Sandspieltherapie im Überblick:

  •   Nach III. 3 Bescheinigung über Grundausbildung in Sandspieltherapie DGST
  •   Nach III. 4.Sandspieltherapeut/-in DGST
  •   Nach III. 5.Sandspieltherapeut/-in DGST/ISST
  •   Nach III. 6 Sandspieltherapeut/-in DGST/ISST
  •   Nach IV. Lehrtherapeut/-in DGST/ISST

Für jede Zertifizierung ist die Mitgliedschaft in der DGST notwendig.

Es gelten die Ethikrichtlinien der Internationalen Gesellschaft für  Sandspieltherapie www.isst-society.com

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